Empfehlungswidget SiegelEmpfehlungswidget Siegel ohne Beschriftung
Empfehlungswidget SternEmpfehlungswidget SternEmpfehlungswidget SternEmpfehlungswidget SternEmpfehlungswidget Stern leer
SUPER

Impressum
Betreiber der Website

SecoSan GmbH
Fichtenstraße 79
8790 Eisenerz

Mobiltelefon: +43 676 6253746
Festnetz: +43 3848 60288
Mail: office@secosangmbh.at

Rechtsform: GmbH
Geschäftsführer/Inhaber: Bernd Rathgeb
Unternehmensgründung: 01.04.2017
Gewerbe: Sanitärtechnik, Baumeister, Brand- und Wasserschadensanierung, Handel
UID-Nummer: ATU73596058
Firmenbuchnummer: FN 496098g

Allgemeine Nutzungsbedingungen
1. Haftungsausschluss

Obwohl die Seiten mit größter Sorgfalt erstellt wurden, kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Der Betreiber der Website bemüht sich darum, Fehler oder Irrtümer zu berichtigen, wenn er Kenntnis davon erhält – danke für diesbezügliche Hinweise. Es wird auch keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder den Betrieb der gegenständlichen Website und ihrer Inhalte übernommen. Jede Haftung für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, unabhängig von deren Ursachen, die aus der Benutzung oder Nichtverfügbarkeit der Website sowie der bereitgestellten Informationen auf dieser Website erwachsen, wird – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.

2. Copyright

Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Informationen sind nur für die persönliche Verwendung bestimmt. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form, insbesondere von Fotos, Abbildungen und Texten – ohne Zustimmung des Betreibers der Website ist untersagt.

3. Haftung für Links

Diese Website kann Links zu externen Websites enthalten, jedoch hat der Betreiber der Website keinen Einfluss auf diese Zielseiten. Deshalb wird für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernommen, dafür ist stets der jeweilige Anbieter der Seiten verantwortlich.

Entwicklung/IT/Webdesign

FirmenABC Marketing GmbH
Strass 1
5301 Eugendorf
Telefon: +43 6225 20810-0
Fax: +43 6225 20810-20
Mail: office@firmenabc.at
Web: ,

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns SecoSan GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. 

1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, diese wurden auch an den Kunden übermittelt.

1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. 

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen - Zustimmung.

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. 

2. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.  

3. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 

3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

4. Zahlung

4.1. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.  4.1. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 

4.2. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 

4.3. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

4.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

4.5. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldeten Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

4.6. Die Zahlung der Rechnungsbeträge ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig.

5. Geräte im Eigentum der Firma SecoSan GmbH

5.1. Jedes von der SecoSan GmbH verwendete und auftragsgegenständliche Gerät wird vor Inbetriebnahme auf seine einwandfreie Funktion überprüft und gilt diese mit Inbetriebnahme ausdrücklich als zugestanden.

5.2. Der Kunde hat für die Stromzufuhr Sorge zu tragen und dafür, dass sämtliche feuer- und baupolizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Für sich daraus ergebende allfällige Schäden übernimmt SecoSan GmbH ausdrücklich keinerlei Haftung.

5.3. Mietdauer: Es gilt als vereinbart, dass der Tag der Aufstellung bzw. Anlieferung der erste Miettag ist und der letzte Miettag jener des Abbaus bzw. der Rücklieferung. Ausdrücklich wird festgehalten, dass Auf- und Abbauarbeiten durch Mitarbeiter der SecoSan GmbH erfolgen. Für sämtliche Betriebsstörungen, die ihre Ursache nicht in einem Mangel des Gerätes bzw. einem Mangel des Aufbaues haben, übernimmt die SecoSan GmbH keinerlei Haftung. Insbesondere haftet der Kunde jedenfalls selbst für unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, einen von ihm verursachten bzw. nicht rechtzeitig gemeldeten Stromausfall oder eine aus demselben Grund entstandene Unterspannung. All jene Ereignisse liegen in der Sphäre des Kunden und wird hierfür unter Anwendung der geltenden Monteursätze bzw. Kosten für Ersatzteile eine Verrechnung durch SecoSan GmbH vorgenommen.

6. Gewährleistung

6.1. Für Verbrauchergeschäfte ist das Gewährleistungsrecht des ABGB zu Gunsten des Verbrauchers zwingend vereinbart. Ausdrücklich wird für Unternehmergeschäfte das Recht der Gewährleistung auf den Nachtrags- und Verbesserungsanspruch beschränkt. Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Ausschluss binnen 3 Tagen nach Bekanntwerden des Mangels schriftlich durch den Kunden bei SecoSan GmbH anzuzeigen. Der Kunde kann Wandlung- bzw. Preisminderung nur dann verlangen, wenn die Erfüllung der primären Herstellungsansprüche (Nachtrag des Fehlenden, Verbesserung oder Austausch) unmöglich, oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist oder, wenn sich die SecoSan GmbH weigert, die Verbesserung, den Nachtrag oder den Austausch der Ware vorzunehmen, der Verkäufer mit der Verbesserung in Verzug ist, oder für den Käufer mit der Durchführung der Verbesserung, oder mit der Erfüllung eines anderen primären Herstellungsanspruches erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden sind, oder schließlich ihm die Verbesserung aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen unzumutbar ist. Hinsichtlich geringfügiger Mängel wird die Gewährleistung auch Konsumenten im Sinne des KSchG gegenüber ausdrücklich ausgeschlossen.

6.2. Mängel, die durch eine fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden selbst oder Dritte, die in keinerlei Vertragsverhältnis zu SecoSan GmbH stehen, entstehen, sowie durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, sowie einen ungeeigneten Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden der SecoSan GmbH zurückzuführen sind, können keinerlei Gewährleistungsansprüche des Kunden begründen.

7. Schadenersatz

7.1.Für den Fall des Eintritts eines Schadens ist der Kunde sowohl berichts-, als auch beweispflichtig und gilt als vereinbart, dass vom Kunden der Schaden zu dokumentieren ist. Hierfür ist eine schriftliche Anzeige binnen 3 Tagen bei sonstigem Ausschluss erforderlich. Ausdrücklich wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sowohl in Rechtsgeschäften mit Unternehmen, als auch in solchen mit Verbrauchern ausgeschlossen. Dies naturgemäß mit Ausschluss des § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG, sofern der Ersatz eines Schadens an einer Person geltend gemacht wird. Hinsichtlich des Schadenersatzes an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wird, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diesbezüglich im Einzelvertrag der Ausschluss vereinbart wird.

7.2. Jeder Schaden ist der SecoSan GmbH binnen 3 Tagen schriftlich anzuzeigen.

7.3. Werden durch den Kunden oder unbefugte Dritte, die seitens der Fa. SecoSan GmbH errichteten Vorkehrungen, insbesondere Abdeckungen ganz oder teilweise entfernt oder unwirksam gemacht oder erfolgt unerlaubte Manipulation an Geräten oder Aufbauten, haftet SecoSan GmbH nicht für dadurch entstehende Schäden.

7.4. Durch die Aufstellung von Thermohygrographen können die Raumklimaverhältnisse abgelesen werden. Bei Bedarf (unter 40% relative Luftfeuchtigkeit) muss der Kunde für ausreichende Belüftung des Raumes sorgen. Bei Estrichsanierungen wird nur Gewährleistung dafür übernommen, dass die Trittschalldämmung vollständig ausgetrocknet ist. Sichtbare bzw. unsichtbare Risse oder Mängel im Estrich, oder fehlende bzw. ungenügende Dehnfugen können im Zuge der Austrocknungsmaßnahmen Verbreiterungen der Risse verursachen. Diese werden von SecoSan GmbH nicht saniert, außer es wird hierzu ein gesonderter kostenpflichtiger Auftrag erteilt.

8. Folgeschäden

8.1. Grundsätzlich wird keinerlei Haftung für Folgeschäden übernommen. Dies gilt insbesondere auch für Leistungen und Arbeiten durch Dritte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass SecoSan GmbH Baupläne bzw. Leitungspläne zur Verfügung gestellt werden um Schäden in Decken, etwa durch das Anbohren von Leitungen oder Rohren zu vermeiden. Für den Fall, dass dem Kunden keinerlei derartige Leitungs- bzw. Installationspläne vorliegen, übernimmt SecoSan GmbH keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Unkenntnis der Lage von Rohren oder Leitungen entstehen.

9. Geräte / Maschinen im Eigentum der SecoSan GmbH

9.1. Nach Mietbeginn, sohin nach dem Aufstellen der Geräte im Eigentum der SecoSan GmbH haftet der Kunde für sämtliche Schäden an diesen Geräten / Maschinen der SecoSan GmbH auch wenn diese nur leicht fahrlässig herbeigeführt werden. Darüber hinaus übernimmt der Kunde die Haftung für jene Schäden, die SecoSan GmbH an diesen Geräten durch Diebstahl oder Zerstörung, sei es durch höhere Gewalt entstehen oder für rechtswidrig schuldhaft herbeigeführte Schäden.

9.2. SecoSan GmbH ist berechtigt, bei Beschädigung oder Zerstörung eines Gerätes / einer Maschine sowohl den Zeitwertschaden, als auch die Kosten für entgangenen Gewinn durch den Verlust / Beschädigung des Gerätes zu verrechnen.

9.3. Der Kunde verpflichtet sich, bei Kondensationstrocknern täglich die entsprechenden Auffangbehälter zu entleeren und erklärt ausdrücklich, durch Mitarbeiter der SecoSan GmbH über die Folgen der Nichtentleerung aufgeklärt worden zu sein. Für Arbeiten auf dem Gebiet der Bodenverlegung, der Wandmalerei, der Tapezierung bzw. der Montage von Holzdeckung und Paneeldecken, sowie hinsichtlich der Durchführung von Reinigungsarbeiten gelten sämtliche gültigen Ö-Normen ausdrücklich als vereinbart.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1.  Bei Verkauf von Waren gilt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung einschließlich der Nebenforderungen aus wiederholter und laufender Geschäftsbeziehung Eigentumsvorbehalt der SecoSan GmbH (Vorbehaltsware).

11. Gerichtsstand / Erfüllungsort

11.1. Erfüllungsort ist 8790 Eisenerz. Für alle sich ergebenden Streitigkeiten sind in Entsprechung zu den gesetzlichen Streitwertgrenzen das Landesgericht Leoben zuständig. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Republik Österreich, unabhängig davon, ob der Kunde einem anderen Recht untersteht. Das UN-Kaufrecht findet ausdrücklich keinerlei Anwendung.

11.2. Mündliche Nebenabreden sind nichtig. Jedwede Änderung und Ergänzung des Auftrages bzw. der Vertragsbeziehung bedarf der Schriftform.

12. Teilnichtigkeit

12.1. Sollten einzelnen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Sollten sich die diesen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen ändern, so gelten die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis der Parteien zueinander als vereinbart, sofern diese zwingenden Charakter auch für kaufmännische Rechtsgeschäfte haben. An die Stelle allenfalls unwirksamer Bestimmungen treten im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung jene, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.